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zwei bunte Fröbel-Faltsterne auf rotem Grund
©PantherMediaSeller

Die kommunalen Kindertagesstätten werden zu den kommunalen Kindergärten.

Mit der Namensänderung des „ThürKitaG“ in das „ThürKigaG“ wurde es den Thüringer Kindertagesstätten frei gestellt, welche Bezeichnung sie zukünftig übernehmen möchten.

Erklärung zur Namensänderung ab 01.01.2023

Die elf kommunalen Einrichtungen entschieden sich im Zuge dessen dafür, den Namen „Kindergarten“ zu tragen.

Thüringen - das Kindergartenland, denn hier gründete der Pädagoge Friedrich Wilhelm August Fröbel am 28.06.1840 im kleinen Städtchen Bad Blankenburg den weltweit ersten Kindergarten. Er verstand den Kindergarten als mehr als nur einen Ort, an dem die Kinder beaufsichtigt werden. Vielmehr erkannte er, dass die ersten Lebensjahre für die Entwicklung des Menschen sehr wichtig sind und das in dieser Zeit eine pädagogische Begleitung der Kinder unabdingbar für den Bildungsprozess ist.

Wie eine Pflanze in einem Garten sollten die Kinder gepflegt und herangezogen werden. Er entwickelte dafür spezielle Spielzeuge, Lieder und Fingerspiele, welche bis heute in der pädagogischen Praxis Anwendung finden. So kennt wohl jede:r den Fröbelstern (s.Bild) und hat vielleicht auch selbst schon den ein oder anderen gebastelt.

Auch die spezielle Ausbildung der Erzieher:innen war Teil Fröbels, damals, revolutionärer Ideen. Heute kennt man den Begriff „Kindergarten“ auf der ganzen Welt und er ist in viele Sprachen übernommen wurden.

Auf diesen Grundideen Friedrich Fröbels basiert natürlich auch die Arbeit der kommunalen Einrichtungen, so dass diese sich alle ab dem 01.01.2023 stolz „Kindergarten“ nennen.

(Daniela Schwarz M.A. SB Querschnittsaufgaben kommunale Kindergärten)